Da ab 2010 der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag für die Grundversorgung vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden kann, berücksicht das Programm bei privat Kranken- und Pflegeversicherten (z.B. Beamte) deren Beiträge, wenn sie folgendermaßen (entsprechend als Monats- bzw. Jahresbeitrag) eingegeben werden:
Privatversicherung ohne Nachweis:
Krankenversicherungsbeitragssatz auf Null stellen. Es werden nur 12% des Bruttolohns bzw. max. 1.900/3.000 € für den Krankenkassenbeitrag ber der Vorsorgepauschale berücksichtigt.
Freiwillig Versicherte: Bei (gesetzlichem) Arbeitgeberzuschuss Einstellung wie bei gesetzlich Krankenversicherten, ohne Arbeitgeberzuschuss Einstellung wie bei privat Krankenversicherten.
Obwohl der Höchstfreibetrag bei Versorgungsbezügen (2005: 3000 Euro) schon bei 625 Euro/Monat erreicht ist (bei Erstbezug in 2005 und früher), werden zur Ermittlung des Versorgungsfreibetrages nach PAP bis zu 7 zuätzliche Parameter berücksichtigt. Die Berücksichtigung von Versorgungsbezügen kann man gegebenfalls auch weglassen.
Bei ausschließlichem Versorgungsbezug wird automatisch Tabelle B gewählt und der volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag für die Versorgungsbezüge angegeben incl. der für eine etvl. Kapitalauszahlung. Sterbegeld ist dagegen Kranken- und Pflegeversicherungsfrei (entsprechend auswählen).
Vom Bundesland in dem man arbeitet, hängt der Pflegeversicherungssatz (Sachsen) und die Bemessungsgrenze der Renten-(und Arbeitslosen)versicherung ab. Der Pflegeversicherungsbeitragssatz beträgt 1,95% auch in 2010. Bei der privaten Krankenversicherung trägt der Arbeitgeber bis zur Bemessungsgrenze (2010: 45.000 €) auch die Hälfte des Beitrages (Kranken- + Pflegeversicherung). In Sachsen entsprechend weniger. Der über der Bemessungsgrenze liegende Betrag muss vom Arbeitnehmer getragen werden.
Vom Wohnort hängt der Kirchensteuersatz ab. In Baden-Württemberg und Bayern beträgt er 8% in allen übrigen Bundesländern 9%.
Vom Arbeitgeber zu tragen sind die Umlagen U1 (Versicherung für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) und U2 (Mutterschaft) unabhängig, ob der Arbeitnehmer gesetzlich oder privat Krankenversichert ist. Die Umlagen werden aber nur vom laufenden Lohn (ohne Einmalzahlungen) berechnet. Laufender Lohn und Einmalzahlungen sind dagegen die Berechnungsgrundlage für die Insolvenzumlage U3 (2012 = 0).
Die Ausgabe der Werte ist auf das Wesentliche beschränkt. Die zur Testung hilfreichen Internen Werte (Erklärung dazu siehe PAP) werden in der Statuszeile angezeigt (kann man dann unterdrücken).
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