Willkommen bei Lohnsteuerrechner.de

Sie möchten von Ihren Bruttolohn die Lohnsteuer und Ihr Netto berechnen? Hierfür bieten wir Ihnen einen Lohnsteuerrechner an, mit dem Sie Ihren Nettolohn und die Lohnsteuer sowie die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge online berechnen können.


Lohnsteuerrechner

Berechnen Sie Brutto, Netto, Lohnsteuer + Sozialversicherungsbeiträge


 

Lohnsteuerrechner 2017 und Vorjahre

Der Lohnsteuerrechner berechnet Brutto, Netto, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer:

Lohnsteuerrechner 2017

Geburtsdatum
Steuerklasse
Zahl der Kinderfreibeträge
Arbeitsstelle im Bundesland
Kirchensteuer %
rentenversicherungspflichtig
Elternteil o. unter 23 Jahre
Krankenversicherungsbeitragssatz   %  
Zusatzbeitrag zur KV   %  
oder private Krankenversicherung  
  Prämie (incl. PflegeV) Euro
  Arbeitgeberzuschuss
  monatlicher Basistarif der PKV Euro
Lohnzahlungszeitraum
Bruttolohn   Euro
Einmal/sonstige Bezüge   Euro
davon als Entschädigungszahlung   Euro
schon abger. Einmalbezüge/Jahr     Euro
davon als Entschädigungszahlung   Euro
Bezüge aus mehrjähriger Tätigkeit     Euro
davon als Entschädigungszahlung     Euro
(Jahres)Freibetrag aus LStKarte     Euro
(Jahres)Hinzurechnungsbetrag   Euro
         


Lohnsteuerrechner für die Jahre 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016

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Funktionen des Lohnsteuerberechnungsprogramms

Der Lohnrechner enthält folgende Funktionen:

a) die Berechnung der vom laufenden Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2016, aber vor dem 1. Januar 2018 enden,

b) die Berechnung der von sonstigen Bezügen einzubehaltenden Lohnsteuer für sonstige Bezüge, die nach dem 31. Dezember 2016, aber vor dem 1. Januar 2018 zufließen,

c) die Berechnung des Solidaritätszuschlags auf laufenden Arbeitslohn, der für einen nach dem 31. Dezember 2016, aber vor dem 1. Januar 2018 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge, die nach dem 31. Dezember 2016, aber vor dem 1. Januar 2018 zufließen,

d) die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die einzubehaltende Kirchenlohnsteuer (Minderung der ermittelten Lohnsteuer nach § 51a EStG).

Der Lohnrechner berücksichtigt bereits die für 2017 vorgesehenen Anpassungen des Einkommensteuertarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 8.820 Euro), der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG und der Freibeträge für Kinder (Anhebung auf 3.678 Euro bzw. 7.356 Euro).

Bei der Aufstellung wurde im Übrigen für 2017 berücksichtigt, dass

  • in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung die Beitragsbemessungsgrenze 52.200 Euro (2016: 50.850 Euro) beträgt,
  • in der gesetzlichen Krankenversicherung der ermäßigte Beitragssatz (§ 243 SGB V) weiterhin 14,0 % beträgt,
  • in der sozialen Pflegeversicherung der bundeseinheitliche Beitragssatz 2,55 % (2016: 2,35 %) beträgt,
  • in der allgemeinen Rentenversicherung die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) 76.200 Euro (2016: 74.400 Euro) und die Beitragsbemessungsgrenze Ost (BBG Ost) 68.400 Euro (2016: 64.800 Euro) beträgt,
  • in der allgemeinen Rentenversicherung der Beitragssatz weiterhin 18,7 % beträgt und
  • der Teilbetrag der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung 68 % (2016: 64 %) beträgt (§ 39b Absatz 4 EStG).

Tipp: Für die Lohnsteuerbescheinigung können die einzelnen Ausgabewerte außerhalb des eigentlichen Lohnsteuerberechnungsprogramms addiert werden. Mit dem Rechner können Sie auch den internen Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber nach § 42b EStG erledigen.

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