Willkommen bei Lohnsteuerrechner.de

Sie möchten von Ihren Bruttolohn die Lohnsteuer und Ihr Netto berechnen? Dann sind Sie hier genau richtig. Wir bieten Ihnen einen kostenlosen Lohnsteuerrechner an, mit dem Sie Ihren Nettolohn und die Lohnsteuer sowie die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge online berechnen können.

Kostenloser online Lohnsteuerrechner 2016

Der Lohnsteuerrechner bietet die Möglichkeit, die Werte von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer in Euro online zu berechnen. Es ist auch für den Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber nach § 42b EStG einsetzbar.

Lohnsteuerrechner für 2016:

Lohnsteuerrechner 2016

Geburtsdatum
Steuerklasse
Zahl der Kinderfreibeträge
Arbeitsstelle im Bundesland
Kirchensteuer %
rentenversicherungspflichtig
Elternteil o. unter 23 Jahre
Krankenversicherungsbeitragssatz   %  
Zusatzbeitrag zur KV   %  
oder private Krankenversicherung  
  Prämie (incl. PflegeV) Euro
  Arbeitgeberzuschuss
  monatlicher Basistarif der PKV Euro
Lohnzahlungszeitraum
Bruttolohn   Euro
Einmal/sonstige Bezüge   Euro
davon als Entschädigungszahlung   Euro
schon abger. Einmalbezüge/Jahr     Euro
davon als Entschädigungszahlung   Euro
Bezüge aus mehrjähriger Tätigkeit     Euro
davon als Entschädigungszahlung     Euro
(Jahres)Freibetrag aus LStKarte     Euro
(Jahres)Hinzurechnungsbetrag   Euro
         

Der Lohnrechner enthält gem. § 39b Absatz 6 EStG:

a) die Berechnung der vom laufenden Arbeitslohn nach § 39b Absatz 2 EStG einzubehaltenden Lohnsteuer für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2015 aber vor dem 1. Januar 2017 enden,

b) die Berechnung der von sonstigen Bezügen nach § 39b Absatz 3 Satz 1 bis 8 EStG einzubehaltenden Lohnsteuer für sonstige Bezüge, die nach dem 31. Dezember 2015 aber vor dem 1. Januar 2017 zufließen,

c) die Berechnung des Solidaritätszuschlags auf laufenden Arbeitslohn, der für einen nach dem 31. Dezember 2015 aber vor dem 1. Januar 2017 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge, die nach dem 31. Dezember 2015 aber vor dem 1. Januar 2017 zufließen,

d) die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die einzubehaltende Kirchenlohnsteuer (Minderung der ermittelten Lohnsteuer nach § 51a EStG).

Der Lohnrechner berücksichtigt die Änderungen durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags - KiFBG - vom 16. Juli 2015 (BGBl. I Seite 1202).

Bei der Aufstellung wurde im Übrigen für 2016 berücksichtigt, dass

  • in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung die Beitragsbemessungsgrenze 50.850 Euro (2015: 49.500 Euro) beträgt,
  • in der gesetzlichen Krankenversicherung der ermäßigte Beitragssatz (§ 243 SGB V) weiterhin 14,0 % beträgt,
  • in der sozialen Pflegeversicherung der bundeseinheitliche Beitragssatz weiterhin 2,35 % beträgt,
  • in der allgemeinen Rentenversicherung die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) 74.400 Euro (2015: 72.600 Euro) und die Beitragsbemessungsgrenze Ost (BBG Ost) 64.800 Euro (2015: 62.400 Euro) beträgt,
  • in der allgemeinen Rentenversicherung der Beitragssatz weiterhin 18,7 % beträgt und
  • der Teilbetrag der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung 64 % (2015: 60 %) beträgt (§ 39b Absatz 4 EStG).

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Lohnsteuerrechner für die Jahre 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015

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